Barrierefreiheit

Weiße Silhouetten verschiedener Menschen – mit unterschiedlichen Körperformen – stehen Hand in Hand vor einem farbigen Hintergrund in Orange-Rot-Pink-Blau.

Barrierefreiheit bei Sky

Für Sky ist es Anliegen und Verpflichtung sicherzustellen, dass seine Produkte und Services für Menschen mit Beeinträchtigungen zugänglich sind. Im Rahmen dieses Engagements richtet sich Sky nach dem European Accessibility Act (EAA) und den Web Content Accessibility Guidelines. Um weiterhin hohe Barrierefreiheit-Standards zu gewährleisten, wird Sky alle künftigen Leitlinien von Regulierungsbehörden und der Europäischen Kommission sowie alle neuen Standards, die in naher Zukunft veröffentlicht werden sollen, kontinuierlich verfolgen und berücksichtigen. Sky hat darüber hinaus robuste interne Prozesse etabliert, um sicherzustellen, dass Barrierefreiheit bei der Entwicklung von Produkten und Services stets mit Priorität behandelt wird. Weitere Informationen über die Barrierefreiheits-Funktionen der Produkte von Sky findest du unten.

Erklärungen zur Barrierefreiheit:

gemäß § 14 Abs. 2 BaFG i. V. m. Anlage 3

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Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.sky.de veröffentlichten Webseiten der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG.

Die Website www.sky.de dient als zentrale Online-Plattform für Produkte und Services der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG. Nutzer können über die Website Sky Abonnementverträge abschließen, bestehende Verträge verwalten, sowie persönliche Daten aktualisieren. Darüber hinaus bietet www.sky.de umfassende Informationen zu Sky Produkten, Serien, Filmen und Sportinhalten.

Barrierefreiheit dieser Internetseite

Die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG ist bemüht, die Webseiten unter www.sky.de im Einklang mit den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 barrierefrei zugänglich zu machen.

Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absatz 2 BFSG iVm §§ 3, 4 ff. und 12 ff. BFSGV.

  • Alle geforderten multimedialen Inhalte sind mit Untertitel ausgestattet
  • Die Website ist für verschiedene Bildschirmgrößen optimiert
  • Wir verwenden gut lesbare Schriftarten
  • Die Navigation ist übersichtlich, hat klare Navigationsstrukturen und kann auch mit der Tastatur bedient werden.

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF). Bis zur formalen Errichtung der MLBF übernimmt diese Rolle das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt

Abteilung 3 "Soziales und Arbeitsschutz"

Robert Richard
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Telefon: 0391 567-4530
E-Mail: mlbf@ms.sachsen-anhalt.de

Internet: https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/menschen-mit-behinderungen/aktuelles/marktueberwachungsstelle-der-laender-fuer-die-barrierefreiheit-von-produkten-und-dienstleistungen

Erstellung dieser Information zur Barrierefreiheit:
Diese Information wurde zuletzt am 23.06.2025 aktualisiert.

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