Verpflichtende Hervorhebung von Public-Value-Angeboten
Sky ist verpflichtet, bestimmte Rundfunk- und Telemedienangebote auf ihrer Benutzeroberfläche hervorzuheben. Diese werden als Public-Value-Angebote bezeichnet und tragen nach dem Gesetz in besonderem Maße zur Medienvielfalt bei.
Welche Angebote diesen Public-Value-Status haben, wird vom Gesetzgeber und den Aufsichtsbehörden bestimmt.
Weitere Infos wie auch die aktuelle Liste an Public-Value-Angeboten findest du auf der Webseite der Landesmedienanstalten unter die-medienanstalten.de/public-value