Verpflichtende Hervorhebung von Public-Value-Angeboten

Sky ist verpflichtet, bestimmte Rundfunk- und Telemedienangebote auf ihrer Benutzeroberfläche hervorzuheben. Diese werden als Public-Value-Angebote bezeichnet und tragen nach dem Gesetz in besonderem Maße zur Medienvielfalt bei. 

Welche Angebote diesen Public-Value-Status haben, wird vom Gesetzgeber und den Aufsichtsbehörden bestimmt.

Weitere Infos wie auch die aktuelle Liste an Public-Value-Angeboten findest du auf der Webseite der Landesmedienanstalten unter die-medienanstalten.de/public-value

 

 

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